Erziehungsbeauftragung / Muttizettel / Aufsichtszettel

Der Muttizettel (auch Partyzettel genannt) ist ein Synonym für eine Erziehungsbeauftragung. Laut Jugendschutzgesetz (JuSchG) dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren keine Tanzveranstaltung oder Gaststätte besuchen. Lediglich mit einer Erwachsenen Begleitperson ist der Besuch bis 22 Uhr gestattet. Ab dem 16. Lebensjahr ist der Aufenthalt in Discos oder Gaststätten bis 24 Uhr erlaubt. Wer länger bleiben möchte, muss von einem Erziehungsberechtigten oder Beauftragten begleitet werden. Dafür dient der Muttizettel bzw. die Erziehungsbeauftragung.